Standplatzgenehmigung beantragen

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenallee 2

    57577 Hamm (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Sachgebiete

    • 1.2.1 Bürgerbüro
    • 1.2.2 Standesamt, Friedhof
    • 1.2.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gewerberecht
    • 1.2.4 Wahlen
    • 1.2.5 Soziale Angelegenheiten
    • 1.2.6 Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Breitband, Mobilfunk
    • 1.2.7 Generationen
    • 1.2.8 Zentrale Bußgeldstelle

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English