Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung

    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

    Dabei ist zu beachten, dass die Kraftomnibusse nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden können und Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

    Online-Dienst

    Kraftomnibusgenehmigung

    ID: L100039_302251594

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  eine Stunde  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ►  Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag (Name, sowie Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
    •  Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung), z.B. Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK  
    •  Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als drei Monate
    •  Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen)
    •  Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
    •  Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
    •  Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist der Fall, wenn

    •  die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind,
    •  keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen vorliegen,
    •  der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
    •  der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

    Antragsprüfung;

    Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc

     Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

    Fristen

    In der Regel entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten. Ausnahmsweise kann die Behörde bei Notwendigkeit diese Frist um maximal drei Monate verlängern.“

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert von Behörde zu Behörde. In der Regel entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von vier bis sechs Wochen über Ihren Antrag.“

    4 bis 8 Stunden

    4 bis 8 Stunden

    Kosten

    Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.

    Grundlage der Gebührenberechnung:

    • Anzahl der Fahrzeuge
    • der Laufzeit der Genehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 02.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Konzessionen, Personenverkehr: Genehmigung, Busverkehr, Mietomnibus, Bus, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen Genehmigung zum Mietomnibusverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)