Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung
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    Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

    Sie möchten ein Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr betreiben? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

    • an den Ausgangsort zurückführen
    • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
    • für alle Mitreisenden gleich gelten
    • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
    • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

    Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

    Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

    Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

    Online-Dienst

    Personenbeförderung Kraftomnibusgenehmigung

    ID: L100039_281614307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2024

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Kontakt speichern

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Hinweis: Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in einen Termin vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich, befindet sich aber in Planung.; Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Hinweis: Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in einen Termin vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich, befindet sich aber in Planung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2017

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu:  
      • Name und Vorname
      • Wohn- und Betriebssitz
      • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
      •  Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
    • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
      • vom Unternehmen
      • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
      • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    • Fahrzeugliste
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
    • Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person können nachweisen, dass Sie zuverlässig sind.
    • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
    • Sie haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.05.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009

    Technisch geändert am 05.06.2025

    Stichwörter

    Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr, Ferienreise, Kraftomnibus, Mietbus, Omnibus, Kraftomnibusgenehmigung, Kraftomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr, Busvermietung, Ausflugsfahrten, Kraftomnibusse, BUS, Ferienzielreisen, Omnibusverkehr Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020