Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-190
Fax: 06352 710-390
E-Mail: tbieck@donnersberg.de
Frau Linda Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-389
E-Mail: lbieck@donnersberg.de
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-395
Fax: 06352 710-390
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-395
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2024
Stichwörter
Führerschein, Wiedererteilung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Entzug