Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 232 - Führerscheinstelle
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle (im Bürgerbüro II): Montag: geschlossen Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter www.speyer.de/termine. Um die Umstellung der Fahrerlaubnis für den Pflichtumtausch zu beantragen, können Sie auch mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung kommen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Fax: 06232 14-2738
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Kontaktperson
Herr Ljupco Golubovski
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II - Führerscheinstelle
Telefon Festnetz: 06232 14-2306
Fax: 06232 142738
Herr Thomas Haroska
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II - Führerscheinstelle
Fax: 06232 142738
Telefon Festnetz: 06232 14-2263
E-Mail: thomas.haroska@stadt-speyer.de
Frau Susanne Hauswirth
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II - Führerscheinstelle
Telefon Festnetz: 06232 14-2808
Fax: 06232 142738
Frau Ines Sadowski
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II
Telefon Festnetz: 06232 14-2256
Fax: 06232 14-1353
E-Mail: ines.sadowski@stadt-speyer.de
Frau Tanja Schmunk
Postanschrift
Industriestraße 23
67346 Speyer
Gebäude: Bürgerbüro II
Telefon Festnetz: 06232 14-2721
Fax: 06232 142738
E-Mail: tanja.schmunk@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Hinweise:
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die Gebühr beträgt 167,30 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2024
Stichwörter
Führerschein, Wiedererteilung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Fahrerlaubnis