Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Mainz: Führerschein: Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Beschreibung

    Aktuelle Hinweise:

    • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
    • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.

    Bis zum 29. August 2024 können Sie einen Antrag auf Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein auch beim Bürgerservice im Bürgeramt stellen. Wir können nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegennehmen.

    Den entsprechenden Link zur ONLINE-Terminbuchung finden Sie auf der Seite des Bürgerservice.

    Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

    • Fahrerlaubnisangelegenheiten
    • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
    • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

    Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    Hinweis zur Terminvereinbarung

    • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
    • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
    • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
    • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

    Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    • Aufgrund der

      3. Führerscheinrichtlinie

      sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
    • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

    Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

    Bereich Ersterteilung

    • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
    • Ersatzführerschein (bei Verlust)
    • Umtausch in EU-Kartenführerschein
    • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
    • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

    Bereich Neuerteilung

    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    • Umschreibung ausländischer Führerschein
    • Ausstellung internationaler Führerschein
    • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
    • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis

    Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

    • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
    • Fahrschulangelegenheiten
    • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
    • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
    • Fahrer:innenkarten
    • Unternehmenskarten
    • Werkstattkarten

    Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

    Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

    • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
    • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
    • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
    • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
    • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
      Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
    • Nachkontrollen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
    • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
    • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Entziehung einer Fahrerlaubnis
    • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Hausanschrift

    Elly-Beinhorn-Straße 16

    55129 Mainz

    Öffnungszeiten

    Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

    Kontakt

    Fax: 06131 122511

    Telefon Festnetz: 06131 122424

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Neuerteilung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein Neuerteilung, Wiedererteilung, Entzug, Fahrerlaubnisentzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English