Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hardt
Hausanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-818
Fax: 06233 89-15555
Frau Keiz
Hausanschrift
Gebäude: Hammstraße 20
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-818
Fax: 06233 89-15555
Frau Jacono
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-818
Fax: 06233 89-15555
Frau Wagner
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-818
Fax: 06233 89-15555
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2026
Stichwörter
Entzug, Neuerteilung, Wiedererteilung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung