Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen

    Beantragung

    • Antragstellung erfolgt persönlich
    • ist auch bei den Verbandsgemeinden möglich
      • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus

    Abholung

    • erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen)

    Beantragung

    • Antragstellung erfolgt persönlich
    • ist auch bei den Verbandsgemeinden möglich
      • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus

    Abholung

    • erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17673

    E-Mail: strassenverkehr@trier-saarburg.de

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10, Punktekonto

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher HInweis zum Führungszeugnis: Beantragung bei der  über die Verbandsgemeinde
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis bei Abholung der Fahrerlaubnis durch einen bevollmächtigten Dritten: Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher HInweis zum Führungszeugnis: Beantragung bei der  über die Verbandsgemeinde
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlicher Hinweis bei Abholung der Fahrerlaubnis durch einen bevollmächtigten Dritten: Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen

    • 4 - 12 Wochen wenn eine MPU erforderlich ist
    • 4 - 5 Wochen, wenn keine MPU erforderlich ist
    • 4 - 12 Wochen wenn eine MPU erforderlich ist
    • 4 - 5 Wochen, wenn keine MPU erforderlich ist

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen

    • 105,30 Euro Verwaltungsgebühr
    • zuzüglich Kosten der MPU (vom Einzelfall abhängig)
    • zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis (bei der Verbandsgemeinde)
    • 105,30 Euro Verwaltungsgebühr
    • zuzüglich Kosten der MPU (vom Einzelfall abhängig)
    • zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis (bei der Verbandsgemeinde)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)