Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen
Beantragung
- Antragstellung erfolgt persönlich
- ist auch bei den Verbandsgemeinden möglich
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus
Abholung
- erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen)
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10, Punktekonto
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich
- zusätzlicher HInweis zum Führungszeugnis: Beantragung bei der über die Verbandsgemeinde
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis bei Abholung der Fahrerlaubnis durch einen bevollmächtigten Dritten: Vollmacht, eigener Personalausweis oder Reisepass und Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers sind vorzulegen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen
- 4 - 12 Wochen wenn eine MPU erforderlich ist
- 4 - 5 Wochen, wenn keine MPU erforderlich ist
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein wiederbekommen
- 105,30 Euro Verwaltungsgebühr
- zuzüglich Kosten der MPU (vom Einzelfall abhängig)
- zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis (bei der Verbandsgemeinde)
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2024
Stichwörter
Neuerteilung, Entzug, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Wiedererteilung