Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten

    Kontakt

    Fax: 02603 972-199

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Wiedererteilung, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Entzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de