Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anna Neeb
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6424
E-Mail: anna.neeb@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-424
Frau Michaela Jeck
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Frau Madline Jost
Besucheranschrift
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Herr Christopher Hanke
Frau Elena Trein
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
E-Mail: elena.trein@rhein-lahn.rlp.de
Frau Ina Crecelius
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
E-Mail: ina.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Frau Celine Hamm
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-125
Fax: 02603 972-6125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jasmin Kremer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Herr Mehmet Ünal
Besucheranschrift
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-294
Fax: 02603 972-6294
Herr Wolfgang Schaefer
Frau Vanessa Schultz
Frau Darleen Loos
Besucheranschrift
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6126
Telefon Festnetz: 02603 972-126
Frau Birsen Kiziltoprak
Internet
Formulare
Merkblatt Neuerteilung Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.01.2024
Stichwörter
Führerschein, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis