Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell persönlich zu stellen.

    Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell persönlich zu stellen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Für Neuerteilung ohne MPU 119,50 Euro
    • Für Neuerteilung mit MPU, oder mit erneuter Fahrprüfung 157,90 Euro
    • Für Neuerteilung nach Entziehungen wegen Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte), oder bei Fahranfängern auf Probe 81,10 Euro
    • Für Neuerteilung ohne MPU 119,50 Euro
    • Für Neuerteilung mit MPU, oder mit erneuter Fahrprüfung 157,90 Euro
    • Für Neuerteilung nach Entziehungen wegen Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte), oder bei Fahranfängern auf Probe 81,10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)