Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Aktuelles
Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Gebühren: ja
Mutter- und Kindparkplatz: null
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Führerschein, Erweiterung, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrausweis, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, neue Klasse