Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen

    Aushändigung

    • Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
    • Ausnahme:
      • bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
      • ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen

    Aushändigung

    • Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
    • Ausnahme:
      • bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
      • ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-0

    Fax: 06581 81-220

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Besucheranschrift

    Am Fruchtmarkt 2 - 4

    54439 Saarburg

    Gebäude: Haus 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-300

    Fax: 06581 81-220

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2023 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • aktueller Führerschein
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
      • für die Klassen A, B sowie alle eingeschlossenen Klassen (darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
      • augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, D sowie Mietwagen und Taxi (darf nicht älter als 2 Jahre sein!)
    • zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
      • vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten vom TÜV
      • bei C-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachen
      • bei D-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachten, Liestungsprüfung vom Arzt und ggfs. ein Führungszeugnis
    • Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe 
      • dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde 
        • mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
        • sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
        • ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • aktueller Führerschein
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
      • für die Klassen A, B sowie alle eingeschlossenen Klassen (darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
      • augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, D sowie Mietwagen und Taxi (darf nicht älter als 2 Jahre sein!)
    • zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
      • vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten vom TÜV
      • bei C-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachen
      • bei D-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachten, Liestungsprüfung vom Arzt und ggfs. ein Führungszeugnis
    • Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe 
      • dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde 
        • mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
        • sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
        • ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern

    • 4 - 6 Wochen
    • Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
    • 4 - 6 Wochen
    • Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern

    • 38,50 Euro
    • 7,70 Euro zusätzlich im Falle der Erweiterung deiner Doppelklasse
    • 38,50 Euro
    • 7,70 Euro zusätzlich im Falle der Erweiterung deiner Doppelklasse

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Erweiterung, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrausweis, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, neue Klasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)