Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
Aushändigung
- Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
- Ausnahme:
- bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
Aushändigung
- Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
- Ausnahme:
- bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
- für die Klassen A, B sowie alle eingeschlossenen Klassen (darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, D sowie Mietwagen und Taxi (darf nicht älter als 2 Jahre sein!)
- zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
- vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten vom TÜV
- bei C-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachen
- bei D-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachten, Liestungsprüfung vom Arzt und ggfs. ein Führungszeugnis
- Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
- mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
- sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
- ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
- für die Klassen A, B sowie alle eingeschlossenen Klassen (darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, D sowie Mietwagen und Taxi (darf nicht älter als 2 Jahre sein!)
- zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
- vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten vom TÜV
- bei C-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachen
- bei D-Klassen: hausärztliches und augenärztliches Gutachten, Liestungsprüfung vom Arzt und ggfs. ein Führungszeugnis
- Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
- mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
- sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
- ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern
- 4 - 6 Wochen
- Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
- 4 - 6 Wochen
- Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein erweitern
- 38,50 Euro
- 7,70 Euro zusätzlich im Falle der Erweiterung deiner Doppelklasse
- 38,50 Euro
- 7,70 Euro zusätzlich im Falle der Erweiterung deiner Doppelklasse
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Führerschein, Erweiterung, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrausweis, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, neue Klasse