Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Hinweise für Trier: Führerschein erweitern

    • Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich

    Abholung

    • ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich

    Erweiterung

    • Klasse L: theoretische Prüfung erforderlich
    • Klasse T: theoretische und praktische Prüfung erforderlich, auch wenn Klasse L vorher schon vorhanden war
    • Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich

    Abholung

    • ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich

    Erweiterung

    • Klasse L: theoretische Prüfung erforderlich
    • Klasse T: theoretische und praktische Prüfung erforderlich, auch wenn Klasse L vorher schon vorhanden war

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

    Hinweise für Trier: Führerschein erweitern

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Führerschein erweitern

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • aktueller Führerschein
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
    • ggfs. Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde (eigenverantwortlich) anfordern
      • nur, wenn der erste Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
      • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
      • augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi darf nicht älter als 2 Jahre sein
    • zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
      • nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
        • muss von einem in Deutschland praktizierendem Arzt ausgestellt sein
    • ggfls. ärztliche Gutachten vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
      • Gutachten darf bei Beantragung nicht älter als ein Jahr sein
    • ggfls. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen (bei Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
    • bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
      • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
    • Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
      • liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
      • der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017  9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • aktueller Führerschein
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
    • ggfs. Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde (eigenverantwortlich) anfordern
      • nur, wenn der erste Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
    • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
      • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
      • augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi darf nicht älter als 2 Jahre sein
    • zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
      • nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
        • muss von einem in Deutschland praktizierendem Arzt ausgestellt sein
    • ggfls. ärztliche Gutachten vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
      • Gutachten darf bei Beantragung nicht älter als ein Jahr sein
    • ggfls. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen (bei Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
    • bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
      • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
    • Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
      • liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
      • der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017  9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Führerschein erweitern

    • 3 - 5 Wochen
    • 3 - 5 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Trier: Führerschein erweitern

    • 39,30 Euro
    • 55,60 Euro Klasse D1, D, D1E, DE (einschließlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
    • 28,60 Euro ggfls. zusätzlich für Eintrag der Schlüsselnr. 95 bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE
    • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

    Zahlungsart

    • Bar/EC
    • 39,30 Euro
    • 55,60 Euro Klasse D1, D, D1E, DE (einschließlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
    • 28,60 Euro ggfls. zusätzlich für Eintrag der Schlüsselnr. 95 bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE
    • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an

    Zahlungsart

    • Bar/EC

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Erweiterung, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrausweis, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, neue Klasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)