Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Hinweise für Trier: Führerschein erweitern
- Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
Abholung
- ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Erweiterung
- Klasse L: theoretische Prüfung erforderlich
- Klasse T: theoretische und praktische Prüfung erforderlich, auch wenn Klasse L vorher schon vorhanden war
- Antragstellung erfolgt wegen Unterschriftsleistung persönlich
Abholung
- ist durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich
Erweiterung
- Klasse L: theoretische Prüfung erforderlich
- Klasse T: theoretische und praktische Prüfung erforderlich, auch wenn Klasse L vorher schon vorhanden war
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Hinweise für Trier: Führerschein erweitern
Online Terminvereinbarung ist möglich
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Führerschein erweitern
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
- ggfs. Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde (eigenverantwortlich) anfordern
- nur, wenn der erste Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi darf nicht älter als 2 Jahre sein
- zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
- nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
- muss von einem in Deutschland praktizierendem Arzt ausgestellt sein
- nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
- ggfls. ärztliche Gutachten vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
- Gutachten darf bei Beantragung nicht älter als ein Jahr sein
- ggfls. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen (bei Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
- bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
- Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
- liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
- der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- aktueller Führerschein
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Ärztliche Gutachten bei Erweiterung der LKW Klassen C/CE und Busklasse D/DE
- ggfs. Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde (eigenverantwortlich) anfordern
- nur, wenn der erste Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Nachweis Sehvermögen:
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- augenärztliche Untersuchung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi darf nicht älter als 2 Jahre sein
- zusätzlicher Hinweis zum ärztlichen Gutachten:
- nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
- muss von einem in Deutschland praktizierendem Arzt ausgestellt sein
- nur bei Erweiterung auf die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie Mietwagen und Taxi notwendig
- ggfls. ärztliche Gutachten vom Hausarzt bzw. Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
- Gutachten darf bei Beantragung nicht älter als ein Jahr sein
- ggfls. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen (bei Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE)
- bei Abholung durch einen Bevollmächtigten schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden)
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
- Hinweis zum Nachweis über die Erste-Hilfe-Kurse:
- liegt ein Nachweis über die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses vor, ist das Ausstellungsdatum egal
- der Erste-Hilfe-Kurs muss nach dem 21.10.2017 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Führerschein erweitern
- 3 - 5 Wochen
- 3 - 5 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Trier: Führerschein erweitern
- 39,30 Euro
- 55,60 Euro Klasse D1, D, D1E, DE (einschließlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
- 28,60 Euro ggfls. zusätzlich für Eintrag der Schlüsselnr. 95 bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
- 39,30 Euro
- 55,60 Euro Klasse D1, D, D1E, DE (einschließlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)
- 28,60 Euro ggfls. zusätzlich für Eintrag der Schlüsselnr. 95 bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 02.11.2023
Stichwörter
Führerschein, Erweiterung, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Fahrausweis, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, neue Klasse