Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail (fuehrerscheinstelle@kvmyk.de) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jana Holzem
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 9402-70137
Telefon Festnetz: 02654 9402-137
E-Mail: jana.holzem@maifeld.de
Frau Hannah Einig
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70102
Telefon Festnetz: 02654 9402-102
E-Mail: hannah.einig@maifeld.de
Frau Ruth Hörsch
Postanschrift
Marktplatz 4 - 6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02654 9402-131
Fax: 02654 9402-70131
E-Mail: Ruth.Hoersch@maifeld.de
Frau Justine Junglas
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70133
Telefon Festnetz: 02654 9402-133
E-Mail: justine.junglas@maifeld.de
Frau Kerstin Schwarz
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-132
Fax: 02654 9402-70132
E-Mail: kerstin.schwarz@maifeld.de
Frau Anna Weide
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402270-118
Telefon Festnetz: 02654 9402-118
E-Mail: anna.weide@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.11.2023
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Fahrausweis, Erweiterung, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Erweiterung des Führerscheins, Führerschein, Lappen, neue Klasse, Fahrerlaubniserweiterung