Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis: Ersterteilung

    Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

    Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis der

    Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.

    Die erste Fahrerlaubnis(aus AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

    Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:

    • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
    • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
      • 16 Jahre für Klassen AM und A1
      • 18 Jahre für Klasse A2
      • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A (Abstufung nach Leistung und Vorbesitz für andere Mindestalter)
      • 18 Jahre für Klassen B und BE (17 Jahre für Begleitetes Fahren- siehe gesonderte Hinweise)
      • 18 Jahre für Klassen C1 und C1E
      • 21 Jahre für Klassen C und CE (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
      • 21 Jahre für die Klassen D1 und D1E (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
      • 24 Jahre für die Klassen D und DE (23, 21 und 20 Jahre unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen)
      • 16 Jahre für die Klassen L und T
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
    • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06581 81-0

    Fax: 06581 81-220

    E-Mail: ordnungsamt@saarburg-kell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Fruchtmarkt 2 - 4

    54439 Saarburg

    Gebäude: Haus 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag: 07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06581 81-220

    Telefon Festnetz: 06581 81-300

    E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • für Klasse AM, A, A1,A2, L, T, B, BE (Sehtest), Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • für Klasse C1, C1E, C und CE, D, D1E, D und DE:
      zusätzlich
      • ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
      • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)

    Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:

    • Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
    • -Meldebescheinigung

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (PKW)

    zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich

    zusätzlich für Klasse C, C1, C1E, C und CE:

    • Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz im Güterkraft- oder Personenverkehr
      • zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zwingend erforderlich, nicht erforderlich für ausschließlich private Nutzung

    Zusätzlich für Klasse D, D1, D1E, D und DE:

    • Eignungsgutachten eines Arbeits- bzw. Betriebsmediziners oder eines Gutachters einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle bei der Ersterteilung und bei der Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahres
    • Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz im Güterkraft- oder Personenverkehr
      • zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zwingend erforderlich, nicht erforderlich für ausschließlich private Nutzung
    • Führungszeugnis: kann bei der Verbandsgemeinde oder im Bürgerbüro beantragt werden 

    zusätzlicher Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe:

    • wird dem Bürger nach Beantragung mit Rechnung per Post zurück geschickt

    Formulare

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Der Antrag verfällt

    • wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
    • wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (PKW)

    Beantragung

    • erfolgt persönlich
      • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
      • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus möglich

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt

    Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C1. C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Gesundheitsprüfung und Prüfung des Sehvermögens).

    Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen

    3 Wochen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (PKW)

    • 4 - 6 Wochen
    • Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern

    Kosten

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr 44.70 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (PKW)

    • Kosten sind bei der Führerscheinstelle zu erfragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt  zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt ist.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahranfänger, Trikes, Führerschein, Motorrad, Fahrerlaubnis, motorisiertes Zweirad, Motorroller

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de