Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis der
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Die erste Fahrerlaubnis(aus AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 16 Jahre für Klassen AM und A1
- 18 Jahre für Klasse A2
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A (Abstufung nach Leistung und Vorbesitz für andere Mindestalter)
- 18 Jahre für Klassen B und BE (17 Jahre für Begleitetes Fahren- siehe gesonderte Hinweise)
- 18 Jahre für Klassen C1 und C1E
- 21 Jahre für Klassen C und CE (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
- 21 Jahre für die Klassen D1 und D1E (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
- 24 Jahre für die Klassen D und DE (23, 21 und 20 Jahre unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen)
- 16 Jahre für die Klassen L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Birsen Kiziltoprak
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Frau Ina Crecelius
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: ina.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6430
Telefon Festnetz: 02603 972-430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jasmin Kremer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Vanessa Schultz
Frau Celine Hamm
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6125
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Frau Madline Jost
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Frau Darleen Loos
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6126
Telefon Festnetz: 02603 972-126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anna Neeb
Herr Wolfgang Schaefer
Herr Mehmet Ünal
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6294
Telefon Festnetz: 02603 972-294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Frau Elena Trein
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6148
Telefon Festnetz: 02603 972-148
E-Mail: elena.trein@rhein-lahn.rlp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- für Klasse AM, A, A1,A2, L, T, B, BE (Sehtest), Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- für Klasse C1, C1E, C und CE, D, D1E, D und DE:
zusätzlich- ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
- -Meldebescheinigung
Formulare
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Der Antrag verfällt
- wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
- wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt
Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C1. C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Gesundheitsprüfung und Prüfung des Sehvermögens).
Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
3 Wochen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 44.70 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.05.2021
Stichwörter
motorisiertes Zweirad, Führerschein, Motorrad, Trikes, Fahrerlaubnis, Fahranfänger, Motorroller