Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Informationen zu den Führerscheinklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis der
Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Die erste Fahrerlaubnis(aus AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 16 Jahre für Klassen AM und A1
- 18 Jahre für Klasse A2
- 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A (Abstufung nach Leistung und Vorbesitz für andere Mindestalter)
- 18 Jahre für Klassen B und BE (17 Jahre für Begleitetes Fahren- siehe gesonderte Hinweise)
- 18 Jahre für Klassen C1 und C1E
- 21 Jahre für Klassen C und CE (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
- 21 Jahre für die Klassen D1 und D1E (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen)
- 24 Jahre für die Klassen D und DE (23, 21 und 20 Jahre unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen)
- 16 Jahre für die Klassen L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.
Hinweise für Maifeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld
Seit dem 01.01.1999 gelten in Deutschland wegen der Einführung des europäischen Kartenführerscheines neue Bestimmungen. Den Führerscheinantrag können Sie persönlich bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Kreisverwaltung Koblenz stellen.
Weitere Informationen über die Antragstellung und Kosten erhalten Sie im Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei der Führerscheinstelle bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail (fuehrerscheinstelle@kvmyk.de) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jana Holzem
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Fax: 02654 9402-70137
Telefon Festnetz: 02654 9402-137
E-Mail: jana.holzem@maifeld.de
Frau Hannah Einig
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70102
Telefon Festnetz: 02654 9402-102
E-Mail: hannah.einig@maifeld.de
Frau Ruth Hörsch
Postanschrift
Marktplatz 4 - 6
56751 Polch
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02654 9402-131
Fax: 02654 9402-70131
E-Mail: Ruth.Hoersch@maifeld.de
Frau Justine Junglas
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402-70133
Telefon Festnetz: 02654 9402-133
E-Mail: justine.junglas@maifeld.de
Frau Kerstin Schwarz
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Telefon Festnetz: 02654 9402-132
Fax: 02654 9402-70132
E-Mail: kerstin.schwarz@maifeld.de
Frau Anna Weide
Postanschrift
Marktplatz 4-6
56751 Polch
Fax: 02654 9402270-118
Telefon Festnetz: 02654 9402-118
E-Mail: anna.weide@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- für Klasse AM, A, A1,A2, L, T, B, BE (Sehtest), Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- für Klasse C1, C1E, C und CE, D, D1E, D und DE:
zusätzlich- ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
- -Meldebescheinigung
Formulare
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Der Antrag verfällt
- wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
- wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt
Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C1. C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Gesundheitsprüfung und Prüfung des Sehvermögens).
Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
3 Wochen
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Gebühr 3.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 44.70 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr 1.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.05.2021
Stichwörter
Trikes, Motorroller, Motorrad, Führerschein, motorisiertes Zweirad, Fahranfänger, Fahrerlaubnis