Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein

    Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet? Dann müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweis:

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwigstraße 99

    67165 Waldsee

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-99

    Telefon Festnetz: 06236 4182-0

    E-Mail: info@vg-rheinauen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand- und Katastrophenschutz 

    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rottstr. 1

    67141 Neuhofen

    Rathaus Neuhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-999

    Telefon Festnetz: 06236 4182-351

    Telefon Festnetz: 06236 4182-352

    E-Mail: buergerbuero-neuhofen@vg-rheinauen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 48

    67122 Altrip

    Rathaus Altrip

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Fax: 06236 4182-999

    Telefon Festnetz: 06236 4182-361

    Telefon Festnetz: 06236 4182-362

    E-Mail: buergerbuero-altrip@vg-rheinauen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Fax: 06232 44862

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Internet

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    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Beantragung erfolgt schriftlich.

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]  
    • bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

    Kosten

    Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags: Gebühr 5.10 EUR

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR

    Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis: Gebühr 34.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de