Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.
Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":
- Albanien
- Andorra
- Bosnien und Herzegowina
- Französisch-Polynesien
- Gibraltar
- Guernsey
- Isle of Man
- Israel
- Japan
- Jersey
- Kanada
- Kosovo
- Moldau
- Monaco
- Namibia
- Neukaledonien
- Neuseeland
- Republik Korea
- Republik Nordmazedonien
- San Marino
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Südafrika
- Taiwan
- Vereinigtes Königreich (UK)
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:
- Berufspendlerin oder -pendler
- Studentin oder Student
- Schülerin oder Schüler
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Postanschrift
Außenstelle der KV Germersheim
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53329
Kontaktperson
Frau M. Bauer (Sachbearbeitung Führerscheinstelle)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: m.bauer@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-322
Internet
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Das bedeutet:
- Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
- Anlage 11 (zu § 31) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.08.2025
Stichwörter
Umschreibung, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Anlage 11, Umzug nach Deutschland, Umschreibung Führerschein, außerhalb EU und EWR, deutscher Straßenverkehr, Anlage 11-Staaten, Drittstatten, Führerschein, Fahrerlaubnis