Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR
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    Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Dafür müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

    Eine Ausnahme davon bilden die "Anlage 11-Staaten". Haben Sie die Fahrerlaubnis eines Staates, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, müssen Sie keine oder nur eine Prüfung ablegen.

    Folgende Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten zählen zu den "Anlage 11-Staaten":

    • Albanien
    • Andorra
    • Bosnien und Herzegowina
    • Französisch-Polynesien
    • Gibraltar
    • Guernsey
    • Isle of Man
    • Israel
    • Japan
    • Jersey
    • Kanada
    • Kosovo
    • Moldau
    • Monaco
    • Namibia
    • Neukaledonien
    • Neuseeland
    • Republik Korea
    • Republik Nordmazedonien
    • San Marino
    • Schweiz
    • Serbien
    • Singapur
    • Südafrika
    • Taiwan
    • Vereinigtes Königreich (UK)
    • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

    Außerdem gilt Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR weiterhin, wenn Ihr ordentlicher Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie folgenden Gruppen angehören:

    • Berufspendlerin oder -pendler
    • Studentin oder Student
    • Schülerin oder Schüler

    Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Bei der Umschreibung behält die Fahrerlaubnisbehörde die ausländische Fahrerlaubnis ein und schickt diese zurück an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates oder der dortigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Umschreibung der Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

    Postanschrift

    Außenstelle der KV Germersheim
    Gartenstraße 8
    76870 Kandel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  30 Minuten  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Das bedeutet:
      • Sie wohnen mindestens 185 Tage im Jahr in derselben Wohnung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009
    Technisch geändert am 08.08.2025

    Stichwörter

    Umschreibung, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Anlage 11, Umzug nach Deutschland, Umschreibung Führerschein, außerhalb EU und EWR, deutscher Straßenverkehr, Anlage 11-Staaten, Drittstatten, Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020