Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein

    Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet? Dann müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweis:

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Hinweise für Mainz: ausländischen Führerschein umschreiben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Beschreibung

    Aktuelle Hinweise:

    • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
    • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein: Diesen Antrag können Sie auch beim Bürgeramt stellen. Wir nehmen nur vollständig ausgefüllte Anträge an.

    Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

    • Fahrerlaubnisangelegenheiten
    • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
    • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

    Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    Alternativ nur für die Beantragung zur Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein:

    Online-Terminvereinbarung Bürgeramt

    Hinweis zur Terminvereinbarung

    • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
    • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
    • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
    • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

    Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    • Aufgrund der

      3. Führerscheinrichtlinie

      sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
    • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

    Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

    Bereich Ersterteilung

    • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
    • Ersatzführerschein (bei Verlust)
    • Umtausch in EU-Kartenführerschein
    • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
    • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

    Bereich Neuerteilung

    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    • Umschreibung ausländischer Führerschein
    • Ausstellung internationaler Führerschein
    • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
    • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxi

    Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

    • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
    • Fahrschulangelegenheiten
    • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
    • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
    • Fahrer:innenkarten
    • Unternehmenskarten
    • Werkstattkarten

    Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

    Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

    • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
    • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
    • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
    • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
    • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
      Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
    • Nachkontrollen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
    • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
    • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Entziehung einer Fahrerlaubnis
    • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Hausanschrift

    Elly-Beinhorn-Straße 16

    55129 Mainz

    Öffnungszeiten

    Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

    Kontakt

    Fax: 06131 122511

    Telefon Festnetz: 06131 122424

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Beantragung erfolgt schriftlich.

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]  
    • bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

    Kosten

    Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags: Gebühr 5.10 EUR

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 1.00 EUR

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt: Gebühr 3.30 EUR

    Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis: Gebühr 34.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de