Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein

    Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet? Dann müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweis:

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständigkeit

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell
    • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem Nicht-EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell
    • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem Nicht-EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2017 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Kontaktperson

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    Sprachversion

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    Englisch

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Beantragung erfolgt schriftlich.

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]  
    • bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Sie müssen deinen Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben.

    Sie müssen deinen Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

    Kosten

    Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags: Gebühr 5.1 EUR

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 1.0 EUR

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 3.3 EUR

    Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis: Gebühr 34.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 23.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein, Ausland, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

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