Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein

    Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet? Dann müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Hinweis:

    EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständigkeit

    Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 36

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2021 (von: Schappert, Marvin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Schappert, Marvin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Führerscheinangelegenheiten

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisbehörde, Taxen, Fahrerkarte LKW

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@bad-kreuznach.de

    Telefon Festnetz: 0671 800-379

    Fax: 0671 800-249

    Weitere Informationen

    Fahrerlaubnisbehörde, Taxen, Fahrerkarte LKW

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2022 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Beantragung erfolgt schriftlich.

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
    • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]  
    • bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
      • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
      • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
      • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen

    Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Formulare

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

    Kosten

    Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags: Gebühr 5.1 EUR

    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 1.0 EUR

    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 3.3 EUR

    Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis: Gebühr 34.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 23.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führerschein, Ausland, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)