Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
    99036043001001

    Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

    Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

    Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden. 

    Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück). 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte oder das Kraftfahrt-Bundesamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Außenstelle der KV Germersheim
    Gartenstraße 8
    76870 Kandel

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  30 Minuten  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  30 Minuten  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ► Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    keine 

    Voraussetzungen

    • Im Rahmen der einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) anzugeben.
    •  In besonders begründeten Fällen ist im Rahmen der erweiterten Fahrzeugregisterauskunft die Angabe von Fahrzeugdaten oder der Personalien des Fahrzeughalters möglich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Fahrzeugregisterauskunft bei der für das betreffende Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Sie legen die Gründe für die Anfrage dar.
    • Sie erläutern den Sachverhalt, aus dem sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft ergeben können.
    • In Fällen einer Auskunft aufgrund eines Schadensereignisses (Ereignistag und gegebenfalls Uhrzeit) anzugeben, damit bei einem zwischenzeitlichen Halterwechsel erkennbar ist, welcher Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden soll. 
    • Ihnen wird die Auskunft nach Abschluss der Prüfung übermittelt. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 14.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009
    Technisch geändert am 23.04.2025

    Stichwörter

    ZFZR, Daten Fahrzeugregister, Fahrzeug Personalien, Zentrales Fahrzeugregister, Auto Unfall Auskunft, Halterauskunft, Fahrzeug Schaden Auskunft, Fahrzeughalter, Auskunft zum Fahrzeughalter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020