Kfz: Halteranfrage
Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Um einen Missbrauch der Auskunft auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Kreisverwaltung bietet ab sofort für die KFZ-Zulassung die Online-Terminvergabe an.
Kfz-Zulassungen nur mit Termin!
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder  telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irmgard Höffler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1508
E-Mail: hoeffler.irmgard@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Thome (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: thome.sonja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1151
Fax: 06561 15-1006
Frau Dagmar Skischally
Frau Anne Kathrin Schmitz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1503
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: schmitz.anne@bitburg-pruem.de
Frau Karina Stumps
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Herr Sebastian Göbel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1150
E-Mail: goebel.sebastian@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1504
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls. bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anhänger, Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallgegner, Schadensersatzansprüche