Kfz: Halteranfrage
Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Um einen Missbrauch der Auskunft auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 10:30 Uhr Dienstag 07:30 - 10:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 10:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 10:30 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: kfz-zulassung@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Halterauskunft einholen
- 5 - 7 Tage
- 5 - 7 Tage
Kosten
Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls. bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadensersatzansprüche, Unfallgegner, Anhänger