Kfz: Halteranfrage

    Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
    Um einen Missbrauch der Auskunft  auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.3 - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 11

    57627 Hachenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hachenburg-vg.de

    Telefon Festnetz: +49 2662 801-0

    Fax: +49 2662 801-195

    Internet

    Weitere Informationen

    • Ordnungsbehörde
    • Feuerwehr
    • Gewerbeamt
    • Straßenverkehrsbehörde
    • KFZ-Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Hachenburg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Hachenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2024 (von: Webservice, LK_Westerwald)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Westerwald)

    Sprachversion

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls.  bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kfz-Haftpflichtversicherung, Schadensersatzansprüche, Unfallgegner, Anhänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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