Kfz: Halteranfrage

    Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

    Hinweise für Cochem-Zell: Kfz: Halteranfrage

    Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten begründen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. sein:

    • nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners
    • Ihre Garage ist zugeparkt. Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zu Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
    Um einen Missbrauch der Auskunft  auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.

    Hinweise für Cochem-Zell: Kfz: Halteranfrage

    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Öffnungszeiten

    * Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    Fax: 06542 701-859

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 115

    Fax: 02671 61-140

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02671 61-140

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-111

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

    Hinweise für Cochem-Zell: Kfz: Halteranfrage

    Für Anfragen von Fahrzeugen aus dem Zulassungsbereich der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist der schriftliche Antrag ausschließlich an die Zulassungsstelle in Cochem zu richten.

    Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Cochem-Zell: Kfz: Halteranfrage

    Formlar Halteranfrage, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsanfrage

    Erläuterung zum Antrag:

    Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

    Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein

    • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligte die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen

    • Ihre Garage ist zugeparkt und sie möchten das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls.  bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.

    Hinweise für Cochem-Zell: Kfz: Halteranfrage

    • Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro ist bei persönlicher Vorsprache direkt zu zahlen, bei Auskunftserteilung auf dem Postweg wird die Gebühr mit dem Antwortschreiben in Rechnung gestellt.
    • Die Gebühr ist auch bei Ablehnung des Auskunftsersuchens zu zahlen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Unfallgegner, Schadensersatzansprüche, Anhänger, Kfz-Haftpflichtversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English