Kfz: Halteranfrage
Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten begründen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. sein:
- nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners
- Ihre Garage ist zugeparkt. Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zu Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Um einen Missbrauch der Auskunft auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
115
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Fax: 06542 701932
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Für Anfragen von Fahrzeugen aus dem Zulassungsbereich der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist der schriftliche Antrag ausschließlich an die Zulassungsstelle in Cochem zu richten.
Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen.
Formulare
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Formlar Halteranfrage, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsanfrage
Erläuterung zum Antrag:
Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein
Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligte die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen
Ihre Garage ist zugeparkt und sie möchten das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls. bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro ist bei persönlicher Vorsprache direkt zu zahlen, bei Auskunftserteilung auf dem Postweg wird die Gebühr mit dem Antwortschreiben in Rechnung gestellt.
- Die Gebühr ist auch bei Ablehnung des Auskunftsersuchens zu zahlen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unfallgegner, Kfz-Haftpflichtversicherung, Anhänger, Schadensersatzansprüche