Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

    Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

    • Ihr Fahrzeug ist
      • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
      • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

    • aus eigener Triebkraft oder
    • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

    Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

    Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Kfz-Zulassung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: kfz-zulassung@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
    • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
      •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
      •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
    • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

    Voraussetzungen

    • Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
    • Ihr Fahrzeug
      • ist zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
      • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 1 Tage (Das Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

    • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
    • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

    Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 06.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Überführungsfahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020