Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: fs-bingen@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Mathilde Lebert
Margareta Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49672191715217
Internet
00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: fs-oppenheim@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Dagmar Blum-Gukenbiehl
Silke Rauschkolb
Selina Kaya
Mahsun Kalbisen
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatzführerschein, Führerschein, Ersatz, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein