Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Führerscheinstelle (23)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags = geschlossen dienstags = 7:30 - 12:30 Uhr mittwochs = geschlossen donnerstags = 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr freitags = 7:30 - 13:00 Uhr An den Schließtagen ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglich Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kontakt
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Frau Andrea Brocker Telefon 0621 5909-5450
Frau Lisa Mangold Telefon 0621 5909-5441
Frau Anne-Sophie Ritter Telefon 0621 5909-5013
Frau Natalie Klehr Telefon 0621 5909-5760
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatz, Führerschein, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein