Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder unbrauchbar geworden? Dann können Sie einen neuen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein:

    • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
    • gestohlen wurde,
    • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

    benötigen Sie einen neuen Führerschein.

    Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

    Voraussetzungen:

    • Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde.
    • Sie sind Inhaber/in einer Fahrerlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-309

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uh...

    Kontakt

    Fax: 06381 424-126

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de

    E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    •  Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

    Diebstahl:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • sofortige Diebstahlsanzeige bei der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

    Unbrauchbarkeit:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
    • alter Führerschein

    Namenswechsel:

    • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
    • alter Führerschein 

    Formulare

    Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.

    Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

    Ersatzführerschein, Ersatz, Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de