Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hebel (Sachbearbeiter)
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Fax: 06382 791-23340
Telefon Festnetz: 06382 791-340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Hexamer
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
Telefon Festnetz: 06382 791-352
E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
Frau Franziska Gilcher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-351
Fax: 06382 791-23351
E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
Herr Frank Michel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-350
Fax: 06382 791-23350
E-Mail: frank.michel@vg-lw.de
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Lauterecken: Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken Montag bis Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 11:30 Uhr Bitte beachten: Die Führerscheinstelle ist mittwochs nachmittags geschlossen.
Kontakt
Fax: 06381 424-126
Telefon Festnetz: 06381 424-0
E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de
E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatzführerschein, Führerschein, Ersatz, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein