Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis den Verlust unverzüglich anzuzeigen und muss sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Nach § 25 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis den Verlust unverzüglich anzuzeigen und muss sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thorsten Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-190
Fax: 06352 710-390
E-Mail: tbieck@donnersberg.de
Frau Linda Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-389
E-Mail: lbieck@donnersberg.de
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-395
Fax: 06352 710-390
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
Formulare
Kfz-Ersatzführerschein (DIN A4)
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Linda Bieck
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-389
Fax: 06352 710-390
E-Mail: lbieck@donnersberg.de
Frau Celine Döngi
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-395
E-Mail: cdoengi@donnersberg.de
Frau Saskia Hess
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-195
Fax: 06352 710-390
E-Mail: shess@donnersberg.de
Frau Laura Wahl
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-390
Telefon Festnetz: 06352 710-189
E-Mail: lwahl@donnersberg.de
Internet
Formulare
Kfz-Ersatzführerschein (DIN A4)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
45,30 €
45,30 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatz, Führerschein, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein