Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Ordnung und Verkehr, Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hutflies (Sachgebietsleitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: 06731 408-7018
E-Mail: hutflies.angelika@alzey-worms.de
Frau Renate Martens (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Nina Hofmann (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Anke Klein (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Bettina Ries (Sachbearbeitung)
Postanschrift
Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 4086666
Herr Florian Schapfel (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Frau Steffanie Schwarz (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Frau Roswitha Schäfer (Sachbearbeitung)
Postanschrift
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Telefon Festnetz: +49 6731 408-6666
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatzführerschein, Führerschein, Ersatz, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein