Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder unbrauchbar geworden? Dann können Sie einen neuen beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein:
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde.
- Sie sind Inhaber/in einer Fahrerlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Hammstraße 20
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Zusätzlich können Sie uns zu den Öffnungszeiten auch ohne Termin besuchen (dann ggf. mit Wartezeit). Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen Die Online-Terminbuchung für die Zulassungsbehörde ist nur noch für Privatkunden möglich. Für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Für sie ist eine eigene Annahmestelle eingerichtet, die täglich zwischen 8 und 9 Uhr besetzt ist. Maximal fünf Anliegen pro Gewerbekunden können so bearbeitet werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Teresa Lo Curto
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Hammstraße 20
Fax: 06233 89-555
Telefon Festnetz: 06233 89-818
E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Frau Andrea Rehmann
Postanschrift
Hammstraße 20
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-555
Telefon Festnetz: 06233 89-557
E-Mail: fuehrerschein@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Ihr Wunschkennzeichen reservieren können Sie unter dem folgenden Link: Wunschkennzeichen reservieren Frankenthal
Personenbeförderung und Fahrschulangelegenheiten, straßenverkehrsrechtliche Anordungen für Baustellen, Schwertransporte, Fahrradbeauftragte, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Führerscheinangelegenheiten, Verfahren zum Entzug und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, Anmelden, Ummelden und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Bewohner-, Behinderten- und Handwerkerparkausweise
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Wir bitten Sie, vorab online einen Termin zu vereinbaren: www.frankenthal.de/onlinetermin Weiterhin können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch ohne Termin kommen. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten und einem vorzeitigen Annahmestopp kommen. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Ein biometrisches Lichtbild kann auch während der Vorsprache gegen eine Gebühr von 6,50€ angefertigt werden.
erforderliche Unterlagen
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache )
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Diebstahl:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- sofortige Diebstahlsanzeige bei der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
Unbrauchbarkeit:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
- alter Führerschein
Namenswechsel:
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
- alter Führerschein
Formulare
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatzführerschein, Ersatz, Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein