Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen

    • zusätzlicher Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung: wird vor Ort nur bei Verlust aufgenommen
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Karteikartenabschrift:
      • Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war
      • ist dann vom Führerscheininhaber anzufordern (kann ggfs. auch von der Behörde angefordert werden)
    • schriftliche Vollmacht und Personalausweiskopie des Antragstellers sowie Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Abholung 
    • zusätzlicher Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung: wird vor Ort nur bei Verlust aufgenommen
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: 
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Karteikartenabschrift:
      • Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war
      • ist dann vom Führerscheininhaber anzufordern (kann ggfs. auch von der Behörde angefordert werden)
    • schriftliche Vollmacht und Personalausweiskopie des Antragstellers sowie Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Abholung 

    Formulare

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen

    • der Ersatzführerschein wird nicht zugesandt
    • im Falle einer Beantragung bei der Verbandsgemeinde wegen Unleserlichkeit, Namensänderung wird der Ersatzführerschein an die zuständige Verbandsgemeinde gesendet und kann dort ausgehändigt werden 
    • der Ersatzführerschein wird nicht zugesandt
    • im Falle einer Beantragung bei der Verbandsgemeinde wegen Unleserlichkeit, Namensänderung wird der Ersatzführerschein an die zuständige Verbandsgemeinde gesendet und kann dort ausgehändigt werden 

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen

    • 3 - 4 Wochen
    • 3 - 4 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen

    • Kosten bitte bei der Führerscheinstelle erfragen
    • Kosten bitte bei der Führerscheinstelle erfragen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ersatz, Führerschein, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)