Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen
- zusätzlicher Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung: wird vor Ort nur bei Verlust aufgenommen
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Karteikartenabschrift:
- Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war
- ist dann vom Führerscheininhaber anzufordern (kann ggfs. auch von der Behörde angefordert werden)
- schriftliche Vollmacht und Personalausweiskopie des Antragstellers sowie Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Abholung
- zusätzlicher Hinweis zur eidesstattlichen Versicherung: wird vor Ort nur bei Verlust aufgenommen
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Karteikartenabschrift:
- Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war
- ist dann vom Führerscheininhaber anzufordern (kann ggfs. auch von der Behörde angefordert werden)
- schriftliche Vollmacht und Personalausweiskopie des Antragstellers sowie Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Abholung
Formulare
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen
- der Ersatzführerschein wird nicht zugesandt
- im Falle einer Beantragung bei der Verbandsgemeinde wegen Unleserlichkeit, Namensänderung wird der Ersatzführerschein an die zuständige Verbandsgemeinde gesendet und kann dort ausgehändigt werden
- der Ersatzführerschein wird nicht zugesandt
- im Falle einer Beantragung bei der Verbandsgemeinde wegen Unleserlichkeit, Namensänderung wird der Ersatzführerschein an die zuständige Verbandsgemeinde gesendet und kann dort ausgehändigt werden
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen
- 3 - 4 Wochen
- 3 - 4 Wochen
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein ersetzen
- Kosten bitte bei der Führerscheinstelle erfragen
- Kosten bitte bei der Führerscheinstelle erfragen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatz, Führerschein, Diebstahl Führerschein, neuer Führerschein, Fahrerlaubnis, Ersatzführerschein