Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Trier: Führerschein ersetzen
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Führerschein ersetzen
- Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Verlust: auch bei Vorlage einer Verlustanzeige der Polizei ist eine eidesstattliche Erklärung vor Ort abzugeben
- bei Diebstahl: die Diebstahlanzeige der Polizei ersetzt die eidesstattliche Erklärung vor Ort
- Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war
- dann ist diese vorab durch den Führerscheininhaber anzufordern
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- ggfs. schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden) bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Führerschein ersetzen
- 3 - 4 Wochen
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier: Führerschein ersetzen
- 24,00 Euro bei alten Führerscheinen (rosa oder grau) bei Unkenntlichkeit
- 18,90 Euro bei bereits vorhandenem Kartenführerschein bei Unkenntlichkeit
- 39,30 Euro bei Diebstahl
- 39,30 Euro bei Verlust
- 30,70 Euro für die eidesstattliche Erklärung (zusätzlich bei Verlust)
- 7,70 Euro für eine vorläufige Fahrerlaubnis
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.09.2023
Stichwörter
Ersatzführerschein, Führerschein, Ersatz, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Diebstahl Führerschein