Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind regelmäßig mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Hinweise für Kusel: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Vereinbaren Sie einen Termin
- online unter https://termine-reservieren.de/termine/kreis-kusel/ oder
- telefonisch beim Bürgerbüro der Kreisverwaltung Kusel unter 06381 424-0
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Gebäude: Standort Wolfstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hebel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-341
Fax: 06382 791-23341
E-Mail: thomas.hebel@vg-lw.de
Frau Doris Hilbert
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Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-340
Fax: 06382 791-23340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Frau Nicole Kercher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23353
Telefon Festnetz: 06382 791-353
E-Mail: nicole.kercher@vg-lw.de
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Hexamer
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Schulstraße 6 a
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Fax: 06382 791-23350
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E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
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Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
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E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
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Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung
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Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uh...
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Fax: 06381 424-126
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E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de
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Frau Lea-Marie Weber
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E-Mail: lea-marie.weber@kv-kus.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bemerkungen
Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2023
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinumstellung, Eu-Führerschein, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, Umtausch, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein