Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Mainz: Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Beschreibung
Aktuelle Hinweise:
- Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
- Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
- digitale EU-Fahrtenschreiberkarten
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis zur Terminvereinbarung
- Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
- Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
- Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
- Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
- Aufgrund der
3. Führerscheinrichtlinie
sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. - Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
Bereich Ersterteilung
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
- Ersatzführerschein (bei Verlust)
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE
Bereich Neuerteilung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Ausstellung internationaler Führerschein
- Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
- Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis
Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen
- Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
- Fahrschulangelegenheiten
- Fahrlehrer:innenangelegenheiten
- Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
- Fahrer:innenkarten
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarten
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
- Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
- Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
- Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen - Nachkontrollen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
- Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
- Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lange
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: R - S
Herr Keil
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: D - G und T
Frau Weide
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: I - L und C
Herr Bossog
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - B und U
Frau Mayer
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: W - Z und H
Frau Trabert
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: M - Q und V
Frau Kreß
Internet
Formulare
Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, BF17 mit SZ176 nur im Rahmen der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in, Vordruck
Führerschein, Vollmacht zur Abholung
Führerschein, Antrag auf Ausstellung bzw. Umstellung bei Umtausch, Verlust oder Diebstahls eines Führerschein bzw EU Kartenführerscheins
EU-Kartenführerschein Direktversand, Informationsblatt und Einverständniserklärung
Führerschein, Vollmacht zur Abholung
Führerschein, Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis, Einverständnis gesetzliche Vertretungsperson/en, Vordruck
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passfoto
alter Führerschein im Original
gegebenenfalls Karteikartenabschrift
gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Bemerkungen
Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.08.2023
Stichwörter
Führerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Eu-Führerschein, Kartenführerschein, Führerschein umtauschen, Umtausch