Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Mainz: Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Beschreibung

    Aktuelle Hinweise:

    • Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
    • Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.

    Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:

    • Fahrerlaubnisangelegenheiten
    • Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
    • digitale EU-Fahrtenschreiberkarten 

    Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde

    Hinweis zur Terminvereinbarung

    • Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
    • Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
    • Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
    • Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.

    Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    • Aufgrund der

      3. Führerscheinrichtlinie

      sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. 
    • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. 

    Weiterführende Informationen zu Führerschein umtauschen - Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein

    Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde

    Bereich Ersterteilung

    • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
    • Ersatzführerschein (bei Verlust)
    • Umtausch in EU-Kartenführerschein
    • Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
    • Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE

    Bereich Neuerteilung

    • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
    • Umschreibung ausländischer Führerschein
    • Ausstellung internationaler Führerschein
    • Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
    • Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis

    Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen

    • Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
    • Fahrschulangelegenheiten
    • Fahrlehrer:innenangelegenheiten
    • Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
    • Fahrer:innenkarten
    • Unternehmenskarten
    • Werkstattkarten

    Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

    Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung

    • Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
    • Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
    • Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
    • Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
    • Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
      Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen
    • Nachkontrollen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
    • Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
    • Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Entziehung einer Fahrerlaubnis
    • Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3820

    55028 Mainz

    Hausanschrift

    Elly-Beinhorn-Straße 16

    55129 Mainz

    Öffnungszeiten

    Aktuell: Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich. Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen! Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können. Zusätzlicher Service - Passfotoautomat * Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente * Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich" * 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 122424

    Fax: 06131 122511

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de

    Kontaktperson

    • Frau Lange
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: R - S
    • Herr Keil
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: D - G und T
    • Frau Weide
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: I - L und C
    • Herr Bossog
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - B und U
    • Frau Mayer
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: W - Z und H
    • Frau Trabert
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: M - Q und V
    • Frau Kreß

    Internet

    Formulare

    Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, BF17 mit SZ176 nur im Rahmen der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer:in, Vordruck
    Führerschein, Antrag auf Ausstellung bzw. Umstellung bei Umtausch, Verlust oder Diebstahls eines Führerschein bzw EU Kartenführerscheins
    EU-Kartenführerschein Direktversand, Informationsblatt und Einverständniserklärung
    Führerschein, Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnis, Einverständnis gesetzliche Vertretungsperson/en, Vordruck

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Bemerkungen

    Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Eu-Führerschein, Kartenführerschein, Führerschein umtauschen, Umtausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English