Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Eine Online-Terminvereinbarung ist  zwingend erforderlich Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein umtauschen - EU-Kartenführerschein
Bei Beantragung:
- alten Führerschein zum Austausch gegen den neuen (dieser wird eingezogen oder ungültig ausgehändigt)
- Personalausweis (Antragstellers)
- biometrisches Passbild
- Karteikartenabschrift (wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben)
Bei Abholung nach Fertigstellung:
- alten Führerschein zum Austausch gegen den neuen (dieser wird eingezogen oder ungültig ausgehändigt)
- Personalausweis (Antragstellers)
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich, schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Bei Beantragung:
- alten Führerschein zum Austausch gegen den neuen (dieser wird eingezogen oder ungültig ausgehändigt)
- Personalausweis (Antragstellers)
- biometrisches Passbild
- Karteikartenabschrift (wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben)
Bei Abholung nach Fertigstellung:
- alten Führerschein zum Austausch gegen den neuen (dieser wird eingezogen oder ungültig ausgehändigt)
- Personalausweis (Antragstellers)
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich, schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein umtauschen - EU-Kartenführerschein
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis vier Wochen, für die Express-Fahrerlaubnis drei bis fünf Tage.
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis vier Wochen, für die Express-Fahrerlaubnis drei bis fünf Tage.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Führerschein umtauschen - EU-Kartenführerschein
Gebühr für den Kartenführerschein: 25,30 Euro
Die Gebühr für die Express-Fahrerlaubnis beträgt zusätzlich 19,55 Euro.
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Gebühr für den Kartenführerschein: 25,30 Euro
Die Gebühr für die Express-Fahrerlaubnis beträgt zusätzlich 19,55 Euro.
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Bemerkungen
Die dem Führerschein zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 30.08.2023
Stichwörter
alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, EU-Führerschein, alter Führerschein, Führerschein, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, Umtausch, Eu-Führerschein