Gewerbe Anmeldung

    Gewerbe anmelden

    Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

    • einen Betrieb neu errichten,
    • eine Zweigniederlassung neu errichten,
    • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
    • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
    • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
    • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).

    Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
    • Freie Berufe
    • Verwaltung eigenen Vermögens

    Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. 

    Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hachenburg - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 11

    57627 Hachenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr Öffnungszeiten Zulassungsbehörde Hachenburg Montag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hachenburg-vg.de

    Telefon Festnetz: +49 2662 801-0

    Fax: +49 2662 801-195

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Gewerbeanmeldung - Hinweisblatt jur. Person
    Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz
    Gewerbeanmeldung - Beiblatt
    Beiblatt zum Gewerbeanmeldeformular
    Gewerbe - Anmeldung (DIN A4)

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.1 Bürgerbüro

    • Meldebehörde
    • Statistiken
    • Servicestelle

    Sachgebiet 3.2 Standesamt

    • Personenstandswesen
    • Beurkundungen
    • Bestattungswesen

    Sachgebiet 3.3 Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    • Ordnungsbehörde
    • Feuerwehr
    • Gewerbeamt
    • Straßenverkehrsbehörde
    • KFZ-Zulassungsstelle

    Sachgebiet 3.4 Soziales, Generationen und Freizeit

    • Sozialleistungen einschl. Asyl
    • Kindertagesstätten
    • Schulen
    • Sport, Kultur, Vereine
    • Jugendzentrum
    • Jugend- und Seniorentaxi

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Hachenburg - Sachgebiet 3.3 - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 11

    57627 Hachenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hachenburg-vg.de

    Telefon Festnetz: +49 2662 801-0

    Fax: +49 2662 801-195

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Gewerbe - Anmeldung (DIN A4)
    Gewerbeanmeldung - Hinweisblatt jur. Person
    Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz
    Gewerbeanmeldung - Beiblatt
    Beiblatt zum Gewerbeanmeldeformular

    Weitere Informationen

    • Ordnungsbehörde
    • Feuerwehr
    • Gewerbeamt
    • Straßenverkehrsbehörde
    • KFZ-Zulassungsstelle

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte

    Voraussetzungen

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

    Gewerbetreibende sind

    • natürliche Personen oder
    • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

     Anzeigepflichtig sind:

    • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
    • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.

    • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
    • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
    • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
    • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

    Fristen

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 02.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbe anmelden, Produktionsstätte, Gewerbetreibender, Ordnungsamt, Laden, Gewerbeschein, Unternehmensanmeldung, Gewerbeuntersagung, Geschäftsanmeldung, Gewerbe, Unternehmen, Anmeldung, Geschäft, Gewrbe, Gewerbe anmeldung, Gewerbebetrieb, Untersagung Gewerbe, Reisegewerbe, Zulassung Gewerbe, Betrieb, Gewerbemeldung, Gewerbeangelegenheiten, gewerbeanmelden, Gewerbeanzeige, Firmenanmeldung, Gewerbeangelegenheit, Betriebsanmeldung, Fabrik, Erlaubnispflichtige Gewerbe, Wirtschaftserlaubnis, Kleingewerbeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020