Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erteilung

    Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

    Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:

    • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
    • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
    • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
    • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)

    Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:

    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
    • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
    • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
      • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
      • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
      • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
      • eingenommene Gelder verwalten.

    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

    Hinweise für Worms: Maklergewerbe

    Wer ein Maklergewerbe gemäß § 34 c Gewerbeordnung betreiben möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.

    Hinweise für Worms: Immobiliendarlehensvermittler § 34i GewO

    Wer gewerbsmäßig Immobiliendarlehen vermitteln möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Ute Huxel (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3299

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3204

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung beziehungsweise Vorlage vor Ort.
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
      • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
        • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
    Bei juristischen Personen wie etwa einer GmbH müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere) oder beantragen (zum Beispiel Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde).
    Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
    Personengesellschaften wie etwa eine GbR, KG, OHG, PartG oder GmbH & Co. KG sind als solche nicht erlaubnisfähig.
    Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
    Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, müssen Sie einen Nachweis zum Abschluss der gesetzlich geforderten Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

    Hinweise für Worms: Maklergewerbe

    Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthalts- genehmigung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
    • Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts www.vollstreckungsportal.de
    • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes

    Hinweise für Worms: Immobiliendarlehensvermittler § 34i GewO

    Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
    • Nachweis der Sachkunde
    • Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (www.vollstreckungsportal.de)
    • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Immobiliendarlehensvermittler

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Erlaubnis vor Betriebsbeginn besitzen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, also einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn.

    Für die Tätigkeit als

    • Immobilienmaklerin oder -makler,
    • Bauträgerin oder -träger
    • Baubetreuerin oder -betreuer
    • Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter

    gilt: Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.
    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Worms: Maklergewerbe

    • Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 100,00 €

    Hinweise für Worms: Immobiliendarlehensvermittler § 34i GewO

    Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Darlehensverträge, Verwaltung von Wohnimmobilien, Vermittlung von Darlehen, Baubetreuung, Baubetreuer, Bauvorhaben, Hausverwaltung, Vermittlung von Darlehensvertrag, Durchführung von Bauvorhaben, Planung von Bauvorhaben, Bauträger, Vermitteln von Verträgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Vermittlung Wohnungskauf, Vermittlung von Wohnimmobilien, Darlehensvermittlung, Wohnungsverwaltung, Betreuung von Bauvorhaben, Makler, Darlehensvermittler, Vorbereitung von Bauvorhaben, Wohnungsvermittlung, Wohnungseigentumsverwaltung, Vermittlung Hauskauf, Immobilienverwaltung, Darlehensvertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de