Bevölkerung/ Bevölkerungsentwicklung
Demografische Veränderungen wirken sich auf die gesellschaftliche Entwicklung aus. Diesen Herausforderungen stellt sich die Landesregierung.
Beschreibung
Die demografischen Veränderungen in der Gesellschaft sind allgegenwärtig spürbar und von sehr komplexer Natur. Sie haben gesellschaftliche Entwicklungen zur Folge, auf die der Staat reagieren muss - auf Bundes- und Landesebene sowie im kommunalen Bereich. Diesen Herausforderungen stellt sich die Landesregierung.
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Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Als Informationsdienstleister stellt das Statistische Landesamt den Nutzern in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wie auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern politisch neutrale sowie methodisch einwandfreie Daten zur Verfügung.
Beschreibung
Aufgaben des Statistischen Landesamtes:
Informationsquelle im Land Rheinland-Pfalz
Durch die Bereitstellung neutraler, methodisch einwandfreier und allgemein zugänglicher Daten ist das Statistische Landesamt einer der zentralen Informationsdienstleister in Rheinland-Pfalz. In diesem Bewusstsein sind die Ziele des Statistischen Landesamtes u.a. darauf gerichtet,
- das Informationsangebot auszubauen und
- die gewonnenen Daten so zu analysieren und aufzubereiten, dass sie der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Politik, den Verwaltungen, den Medien sowie den privaten Konsumenten möglichst großen Nutzen stiften.
Spiegel des gesellschaftlichen Geschehens
Mit einem System von rund 260 sich gegenseitig ergänzenden Erhebungen spiegelt die amtliche Statistik viele quantifizierbaren Bereiche des gesellschaftlichen Geschehens wieder. Die Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, wobei das Internet als zentrales Informationsmedium immer wichtiger wird. Die Zusammenstellung von Daten auf Anfrage gehört schon seit Jahrzehnten zum Dienstleistungsspektrum des Statistischen Landesamtes, ebenso wie gedruckte Veröffentlichungen und Pressemitteilungen.
Statistiken gesetzlich angeordnet
Spezielle Statistikgesetze des Bundes und des Landes sowie Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften regeln die Durchführung von Statistiken in den einzelnen Bereichen. Die allgemeinen Grundlagen der Tätigkeit des Amtes sind im Landesstatistikgesetz vom 27. März 1987 und im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) vom 22. Januar 1987 geregelt; hier sind die Aufgaben des Amtes im Einzelnen festgelegt.
Entlastung der Auskunftspflichtigen
Um verlässliche Daten zu bekommen, besteht zu den meisten Statistiken Auskunftspflicht; das bedeutet vor allem für die Wirtschaft eine zusätzliche Belastung. Daher ist es für das Statistische Landesamt eine Daueraufgabe, nach Wegen zu suchen, diese Belastung so gering wie möglich zu halten. Die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten, Stichprobenerhebungen sowie der Einsatz moderner Technik bei der Datenübermittlung sind dabei zentrale Punkte. Beispielhaft sei hier die Möglichkeit genannt, Fragebogen im Internet auszufüllen.
Schutz der Privatsphäre
Die Daten werden unter strenger Beachtung der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes erhoben und verarbeitet. Die gesetzliche Geheimhaltungspflicht gilt auch gegenüber anderen Behörden. Ergebnisse von Statistiken sind immer anonym. Die Daten werden nur in zusammengefasster Form veröffentlicht, Einzelfälle sind somit nicht erkennbar.
Bundesweite Arbeitsteilung
Das Statistische Landesamt arbeitet im "Statistischen Verbund" eng mit den anderen statistischen Landesämtern und dem Statistischen Bundesamt zusammen. Durch diese Kooperation wird erreicht, dass methodisch einheitliche und vergleichbare Statistikergebnisse entstehen und dass rationelle Formen einer länderübergreifend arbeitsteiligen Statistikproduktion praktiziert werden.
Sonderaufgaben
Im Rahmen der Verwaltungsautomation nimmt das Statistische Landesamt für andere Behörden des Landes wichtige Unterstützungsaufgaben wahr. Das Aufgabenspektrum umfasst die Landeshaushaltsrechnung, die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen sowie weiterer Zuweisungen und Umlagen im kommunalen Finanzausgleich, die Führung der Grundvermögensdatei, die Abwicklung landwirtschaftlicher Fördermaßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank sowie die Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes.
Landeswahlleitung
Dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes ist die Funktion des Landeswahlleiters übertragen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Bundestag, zum Landtag sowie die Kommunalwahlen werden im Landeswahlbüro beim Statistischen Landesamt für das Land Rheinland-Pfalz vorbereitet und organisatorisch abgewickelt. Das Statistische Landesamt sorgt auch auf diesem politisch bedeutsamen Gebiet für eine schnelle und zuverlässige Ergebnisdarstellung.
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Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung erhalten Sie beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz