Alters- und Ehejubiläen
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident durch ein Glückwunschschreiben.
Beschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Hinweise für Worms: Ehe- und Altersjubiläen
Zu besonderen Geburtstagen (80, 90, 95, 100 und älter) und Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65, 70, 75) von in Worms amtlich gemeldeten Bürgerinnen und Bürger gratuliert der Oberbürgermeister mit einem Brief, ggfls. zusätzlich mit einem kleinen Geschenk oder einem Blumenstrauß, eventuell persönlich oder durch einen Vertreter
Zu besonderen Geburtstagen (80, 90, 95, 100 und älter) und Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65, 70, 75) von in Worms amtlich gemeldeten Bürgerinnen und Bürger gratuliert der Oberbürgermeister mit einem Brief, ggfls. zusätzlich mit einem kleinen Geschenk oder einem Blumenstrauß, eventuell persönlich oder durch einen Vertreter
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Ansprechpartner
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz führt die Geschäfte der Landesregierung bzw. die der Ministerpräsidentin.
Beschreibung
Die Staatskanzlei
Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihr die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie die Ministerpräsidentin jederzeit über deren Arbeit informieren kann. In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert. Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.
Die Zuständigkeiten der Staatskanzlei umfassen neben den klassischen Verwaltungsbereichen (Haushalt, Personal, Organisation) insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung und Unterstützung der Ministerpräsidentin bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Politik;
- die Unterstützung der Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, in der sie unter anderem das Land nach außen vertritt.
- die geschäftsmäßige Betreuung der Regierungsplanung gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (GGO);
- die Vorbereitung von Regierungserklärungen und die Überwachung ihrer Umsetzung;
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung;
- die Erarbeitung medienpolitischer Initiativen der Ministerpräsidentin;
- die Koordinierung der Medienangelegenheiten der Länder (Vorsitzland der Rundfunkkommission) auch gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
- die Koordinierung von Organisationsfragen der Landesregierung;
- die protokollarischen Angelegenheiten sowie die Aufgaben im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der internationalen Partnerschaften, der Außenbeziehungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
- die Ressortkoordinierung, insbesondere Entscheidungsvorbereitung für Ministerrat und Staatssekretärskonferenz in Landes- und Bundesangelegen heiten (einschließlich Bundesrat);
- die Vorbereitung gemeinsamer Sitzungen des Ministerrats mit anderen Regierungen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmensvertretern;
- die Vorbereitung der Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Ministerpräsidenten;
- die Geschäftsführung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung;
- die Vorbereitung der Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Landesregierung sowie die Herausgabe und Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Ministerialblattes und des Staatsanzeigers.
Adresse
Hausanschrift
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Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Jubiläen