Alters- und Ehejubiläen
Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident durch ein Glückwunschschreiben.
Beschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Im Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" der Verbandsgemeinde Gerolstein können Geburtstage von Altersjubilaren sowie Ehejubiläen veröffentlicht werden. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Als Ehejubiläen gelten das 50. (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum.
Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihrer Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine einmalige Mitteilung des Widerspruches reicht aus. Bitte beachten Sie: Eine Übermittlungssperre wird nur für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen als Ganzes eingetragen. Eine Veröffentlichung findet dann für beide nicht statt.
Sofern wir keine Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
Rechtlicher Hintergrund: Insofern von Betroffenen kein Widerspruch vorliegt, dürfen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes die Namen, der Wohnort (ohne konkrete Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden.
Die Vorlage zum Widerspruch finden Sie unten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Bürgerbüros:
- E-Mail: buergerbüro@gerolstein.de
- Tel. 06501 13-1201 (Gerolstein)/-1202 (Hillesheim)/-1203 (Jünkerath)
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Im Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" der Verbandsgemeinde Gerolstein können Geburtstage von Altersjubilaren sowie Ehejubiläen veröffentlicht werden. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Als Ehejubiläen gelten das 50. (Goldene Hochzeit) und jedes folgende Ehejubiläum.
Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Veröffentlichung ihrer Alters- und Ehejubiläums nicht einverstanden sind, können jederzeit schriftlich widersprechen. Eine einmalige Mitteilung des Widerspruches reicht aus. Bitte beachten Sie: Eine Übermittlungssperre wird nur für die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen als Ganzes eingetragen. Eine Veröffentlichung findet dann für beide nicht statt.
Sofern wir keine Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.
Rechtlicher Hintergrund: Insofern von Betroffenen kein Widerspruch vorliegt, dürfen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes die Namen, der Wohnort (ohne konkrete Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht werden.
Die Vorlage zum Widerspruch finden Sie unten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Bürgerbüros:
- E-Mail: buergerbüro@gerolstein.de
- Tel. 06501 13-1201 (Gerolstein)/-1202 (Hillesheim)/-1203 (Jünkerath)
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz führt die Geschäfte der Landesregierung bzw. die der Ministerpräsidentin.
Beschreibung
Die Staatskanzlei
Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihr die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie die Ministerpräsidentin jederzeit über deren Arbeit informieren kann. In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert. Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.
Die Zuständigkeiten der Staatskanzlei umfassen neben den klassischen Verwaltungsbereichen (Haushalt, Personal, Organisation) insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung und Unterstützung der Ministerpräsidentin bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Politik;
- die Unterstützung der Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, in der sie unter anderem das Land nach außen vertritt.
- die geschäftsmäßige Betreuung der Regierungsplanung gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (GGO);
- die Vorbereitung von Regierungserklärungen und die Überwachung ihrer Umsetzung;
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung;
- die Erarbeitung medienpolitischer Initiativen der Ministerpräsidentin;
- die Koordinierung der Medienangelegenheiten der Länder (Vorsitzland der Rundfunkkommission) auch gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
- die Koordinierung von Organisationsfragen der Landesregierung;
- die protokollarischen Angelegenheiten sowie die Aufgaben im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der internationalen Partnerschaften, der Außenbeziehungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
- die Ressortkoordinierung, insbesondere Entscheidungsvorbereitung für Ministerrat und Staatssekretärskonferenz in Landes- und Bundesangelegen heiten (einschließlich Bundesrat);
- die Vorbereitung gemeinsamer Sitzungen des Ministerrats mit anderen Regierungen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmensvertretern;
- die Vorbereitung der Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Ministerpräsidenten;
- die Geschäftsführung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung;
- die Vorbereitung der Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Landesregierung sowie die Herausgabe und Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Ministerialblattes und des Staatsanzeigers.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.2 - Bürgerservice
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Besucheranschrift
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Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gratulation, Jubiläum, Jubiläen