Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläen

    Bei besonderen Alters- und Ehejubiläen gratuliert die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident durch ein Glückwunschschreiben.

      Beschreibung

      Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

      • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
      • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
      • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
      • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
      • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

      durch ein Glückwunschschreiben.

      Hinweise für Daun: Alters- und Ehejubiläen

      Die Verbandsgemeinde Daun ehrt ihre Jubilare wie folgt:

      Ehejubiläen:

      Gratulationsschreiben per Post zum 50. (Goldene Hochzeit), 60. (Diamantene Hochzeit),  65. (Eiserne Hochzeit),  70. (Gnadenhochzeit) und 75. (Kronjuwelenhochzeit) Hochzeitstag. Eine persönliche Gratulation zu diesen Jubiläumstagen erfolgt nach vorheriger Absprache.


      Altersjubiläen:

      Gratulationsschreiben per Post zur Vollendung des 90. und jeden weiteren Lebensjahres. Eine persönliche Gratulation erfolgt zur Vollendung des 90., 95. 100. und jeden weiteren Lebensjahres; in der Regel nach vorheriger Absprache.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Ansprechpartner

      Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz

      Beschreibung

      Die Staatskanzlei

      Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihr die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie die Ministerpräsidentin jederzeit über deren Arbeit informieren kann. In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert. Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.

      Die Zuständigkeiten der Staatskanzlei umfassen neben den klassischen Verwaltungsbereichen (Haushalt, Personal, Organisation) insbesondere folgende Aufgaben:

      • die Beratung und Unterstützung der Ministerpräsidentin bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Politik;
      • die Unterstützung der Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, in der sie unter anderem das Land nach außen vertritt.
      • die geschäftsmäßige Betreuung der Regierungsplanung gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (GGO);
      • die Vorbereitung von Regierungserklärungen und die Überwachung ihrer Umsetzung;
      • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung;
      • die Erarbeitung medienpolitischer Initiativen der Ministerpräsidentin;
      • die Koordinierung der Medienangelegenheiten der Länder (Vorsitzland der Rundfunkkommission) auch gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
      • die Koordinierung von Organisationsfragen der Landesregierung;
      • die protokollarischen Angelegenheiten sowie die Aufgaben im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der internationalen Partnerschaften, der Außenbeziehungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
      • die Ressortkoordinierung, insbesondere Entscheidungsvorbereitung für Ministerrat und Staatssekretärskonferenz in Landes- und Bundesangelegen heiten (einschließlich Bundesrat);
      • die Vorbereitung gemeinsamer Sitzungen des Ministerrats mit anderen Regierungen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmensvertretern;
      • die Vorbereitung der Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Ministerpräsidenten;
      • die Geschäftsführung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung;
      • die Vorbereitung der Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Landesregierung sowie die Herausgabe und Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Ministerialblattes und des Staatsanzeigers. 

      Adresse

      Hausanschrift

      Peter-Altmeier-Allee 1

      55116 Mainz

      Kontakt

      Fax: +49 6131 16-4771

      Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

      E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 05.05.2020

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Verbandsgemeinde Daun - FB 1 - Zentrale Dienste

      Adresse

      Postanschrift

      Leopoldstraße 29

      54550 Daun

      Öffnungszeiten

      Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

      Kontakt

      Fax: 06592 939-200

      Telefon Festnetz: 06592 939-0

      E-Mail: info@vgv.daun.de

      Kontaktperson

      Weitere Informationen

      Abteilungsleiter: Thorsten Loosen
      Vertreter/in: N. N.

      Version

      Technisch geändert am 04.05.2024

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de

      Verbandsgemeinde Daun - Vorzimmer Bürgermeister/ Mitteilungsblatt

      Adresse

      Postanschrift

      Leopoldstraße 29

      54550 Daun

      Öffnungszeiten

      Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

      Kontakt

      Fax: 06592 939-200

      Telefon Festnetz: 06592 939-201

      E-Mail: info@vgv.daun.de

      Kontaktperson

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 23.05.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch geändert am 01.08.2024

      Stichwörter

      Jubiläen, Jubiläum, Gratulation

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English