Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen sollen Hilfen zur Prävention, Behandlung und zur selbstständigen Lebensführung gemeindenah erhalten.
Beschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Zuständigkeit
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.04.42.03.01 Sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Kontaktperson
Silke Bachmann
Susanne Hartmetz
Nathalie Heinisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327874264
Holger Marx (Fachbereichsleiter)
Magdalena Patolla (-)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327874356
Anna Pitthan
Jutta Rheingans
Katrin Thier
Markus Leber
Annette Rippe
Katharina Loeffler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327874260
Internet
Voraussetzungen
Die Hilfen richten sich an Menschen, bei denen eine psychische Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegt, und ihre Angehörigen. Zu den psychischen Krankheiten zählen auch Suchterkrankungen
Rechtsgrundlage(n)
Bemerkungen
Auch Beratungsstellen, wie die Unabhängige Teilhabeberatung, Suchtberatungsstellen oder die Lebensberatung, und Selbsthilfegruppen sind wichtige Ansprechpartner.
Unterstützende Institutionen
Als unterstützende Institutionen dienen die Träger der Eingliederungshilfe.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.10.2021
Stichwörter
Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychisch Kranke, Zwangseinweisung, Psychiatrie, Unterbringung, Eingleiderungshilfe, Suchterkrankung